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  • · Nachricht · Doppelbesteuerungsabkommen USA

    Abkommensrechtlichen Behandlung von Vergütungen aus der Beteiligung an einer international tätigen Freiberufler-Personengesellschaft

    | Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen „Betriebsstättenmodell“ und nicht nach dem „Ausübungsmodell“, das im aktuellen DBA-USA nicht mehr enthalten ist ( BFH 5.12.23, I R 42/20 ). |

     

    In dieser Entscheidung bestätigt der BFH auch seine ständige Rechtsprechung, dass Doppelbesteuerungsabkommen statisch und nicht dynamisch auszulegen sind. Das bedeutet, dass der BFH der Auffassung ist, dass Doppelbesteuerungsabkommen anhand des Vertragstextes zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens auszulegen sind und nicht unter Berücksichtigung späterer Änderungen des OECD-Musterkommentars, wie es das BMF (19.4.23, BStBl I 23, 630) sieht.

     

    Ferner entschied der BFH, dass ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode („switch-over“) nach Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Variante 3 DBA-USA 1989/2008 ausscheidet, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht (hier: „guaranteed payments“ für nicht in den USA ansässige Partner, soweit sie dort nicht höchstpersönlich tätig geworden sind).

    Quelle: ID 50021942

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