Das Bundessozialgericht hat über die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation des Telematikinfrastruktur-Konnektors (TI) entschieden. Es hat die Revisionsklage einer BAG zurückgewiesen und den Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors für rechtmäßig erklärt (BSG 6.3.24, B 6 KA 23/22 R).
Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen „Betriebsstättenmodell“ und nicht nach dem ...
Wird ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht, kann der im Einzelunternehmen gebildete IAB nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Durch die ...
Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Die verspätete Pauschalversteuerung kann also extrem teuer werden. Von daher sind Arbeitgeber gut beraten, wenn sie von Anfang an auf eine korrekte Versteuerung der geldwerten Vorteile achten (BSG 23.4.24, B 12 BA 3/22 R).
Das neu geschaffene Gesellschaftsregister gibt es seit dem 1.1.24, in das sich auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können. Sie führen dann zwingend den Namenszusatz eGbR nach außen.
IAB können zwar vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts steuermindernd geltend gemacht werden (§ 7g EStG). Die nachträgliche Steuerbefreiung der Einnahmen (wie bei den kleinen PV-Anlagen ab 2022 geschehen) führt ...
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann zu prüfen, ob solche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar sind oder ob sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nur über die Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Stellt sich diese Frage auch, wenn das Gebäude vom künftigen Erwerber vor dem Erwerb renoviert/modernisiert wird?